Hier finden Sie uns:

Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Rheinland-Pfalz
Graf Siegfried – Straße 2
55543 Bad Kreuznach

Kontakt

Rufen Sie einfach an +49 2637 94350+49 2637 94350 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Beitrittsmöglichkeiten

Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft im Landesverband Rheinland-Pfalz für Körper- und Mehrfachbehinderte ist im
 § 5 der Vereinssatzung geregelt:
§ 5 Mitgliedschaft

 

  1. Ordentliche Mitglieder des Landesverbandes können Vereine und Clubs für Körper- und Mehrfachbehinderte sein, die sich eine den Zielen des Landesverbandes entsprechende Satzung gegeben haben.
    Fördernde Mitgliedschaft im Landesverband können volljährige natürliche wie auch juristische Personen erwerben, die bereit sind, die Ziele des Landesverbandes und seine Arbeit zu unterstützen.
     
  2. Die Mitgliedschaft wird durch Eintritt in den Landesverband erworben. Sie ist weder übertragbar noch vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.
     
  3. Der Aufnahmeantrag als ordentliches Mitglied in den Landesverband hat unter Vorlage der Satzung schriftlich zu erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
    Bei Ablehnung brauchen die Gründe dafür dem Aufnahmesuchenden nicht mitgeteilt zu werden. Bei Ablehnung durch den Vorstand entscheidet die Mitgliederversammlung über das Aufnahmeersuchen. Ein Aufnahmeanspruch in den Landesverband darüber hinaus besteht nicht.
     
  4. Der Eintritt in den Landesverband wird mit Aushändigung bzw. Zusendung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung durch den Vorsitzenden des Landesverbandes wirksam. Jedem Mitglied wird die Satzung des Landesverbandes ausgehändigt.
     
  5. Personen, die sich um die Belange der Körperbehinderten im allgemeinen
    oder um den Landesverband im Besonderen hervorragende Verdienste erworben haben, kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
    Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand vorgeschlagen und ist in der Mitgliederversammlung von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten durch Beschluss zu bestätigen.

Es können keine Einzelpersonen Mitglied werden!