Unterstützung von Anliegen und Interessen Behinderter gegenüber Bundes-, Landes und Kommunalbehörden sowie Krankenkassen.
Zusammenarbeit in sozialpolitischen und wissenschaftlichen Fragen der Behindertenhilfe mit entsprechenden Institutionen auf Landes- und Bundesebene.
Beratung der Mitgliedsvereine und deren Mitglieder über bestehende Möglichkeiten zur Förderung Behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener.
Maßnahmen zur Freizeitgestaltung und Ferienerholung für Behinderte und deren Familien.
Anregung zur Errichtung, Gestaltung und Weiterentwicklung behindertengerechter Einrichtungen und Dienste im öffentlichen Leben.
Beratung und Information in allen sich aus der Behinderung ergebenden Fragen.
Anregung und Beratung bei der Gründung von Ortsvereinen. • Öffentlichkeitsarbeit. Hier finden Sie die Satzung des Landesverbandes